Konsumbesteuerung bei Angliederung an das heutige EU-weite System:

 

Name:                 Gemeinschaftliches Konsumsteuersystem

Form:                  Sozialdividende (substitutiv)

Autorin:               Verena Nedden  

Jahr:                    2012/2013

Personenkreis:    nach § 1 EStG bisher unbeschränkt steuerpflichtige Personen

Monatsbetrag:     in 2013: 677,50 €, in 2014: 696,17 €, Kinder: 584,- €/mon.

Ableitung             Einkommensteuerlicher Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge
der Höhe:            = durchschn. Transferleistung für Existenzsicherung nach dem SGB

Finanzbedarf:      in 2013: 338,75 €/mon. für jedes erwachsene Familienmitglied mit 
                            Einkommen; 292,- €/Mon. für jedes Kind innerhalb einer Familie mit 
                            Einkommen; für Bedürftige ergibt sich kein Finanzierungsbedarf 
                            (in 2014: Erwachsene: 348,08 €/Mon., Kinder: unverändert)
                            erwartetes Haushaltsplus zur weiteren Ausschüttung: ca. 22,7 Mrd. €
                            (errechnet anhand der Zahlen des statistischen Bundesamtes für 2011)

Finanzierung:      Umwandlung der allgemeinen Erwerbsbelastung (Steuern + 
                            Sozialversicherung) in Sozialkonsumsteuer, Anwendung des Herkunfts-
                            landprinzips, Vorsteuerabzugbei Anlagegütern zeitanteiligüber Nutzungs-
                            dauer, Vortrag eines Erstattungsüberhanges in das Folgejahr,
                            Grundertragsteuer i.H.v. 50% bei gewinnbringenden 
                            Grundstücksverkäufen

Institutionelle       Bund bzw. Kommunen; Finanzamt
Ausformung,        
Verwaltung:          

Berücksichtigung Sonderbedarfe werden auf Antrag in bisheriger Höhe subventioniert bzw. 
von Sonderbe-    erstattet
darfen (steuer-    
finanziert):           

andere steuer-    Ersetzung der bisherigen existenzsichernden Sozialtransfers
finanzierte           durch bedingungsloses Grundeinkommen (substitutiv) 
Sozialtransfers:  

Sozialver-            Wegfall der bisherigen allgemeinen Sozialversicherung bei
sicherungen:       Bestandsschutz von bereits erworbenen Ansprüchen, Gewährung 
                            entgeltfreier Krankenversorgung

öffentliche Infra-  werden beibehalten; Senkung der Lohnkosten durch Wegfall der
strukturen/           Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge
Dienstleistun-      Ausbau eines entgeltfreien ÖPNV u.a. langfristig möglich
gen:

Arbeitsmarkt-      Mindestlohn u. a. kollektivrechtliche Regelungen möglich
politik:                  

Weitere gesell-     Reform der allgemeinen EU-weiten Verbrauchsbesteuerung
schaftspolitische  (Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) durch Umwandlung des
Ansätze:               Bestimmungslandprinzips in Herkunftslandprinzip, Erhöhung der 
                             allgemeinen Erwerbsbelastung anderer Mitgliedsstaaten zu mindestens 
                             50% bis zur dortigen Einführung von Konsumbesteuerung

Bemerkungen:      substitutives bGE-Modell: Umwandlung bisheriger allgemeiner Erwerbs-
                             belastung in Sozialkonsumsteuer, Ersatz aller bisherigen 
                             existenzsichernden Transfers, ersetzt in bGE-Höhe auch den Lohn. 
                             Wegfall von einkommensteuerlichen Schlupflöchern, Verlagerung von
                             Arbeitnehmeraufwand auf den Unternehmer, Umverteilung von oben 
                             nach unten, Einsparung von Verwaltungskosten, Geschlechter-
                             gerechtigkeit, emanzipatorische Perspektive bei Existenzgründung, 
                             bedingungslos auszahlbares Grundeinkommen 

 

 

Es kommt dazu:

  • Bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von durchschnittlich 677,50 € pro Erwachsenem und 584,- € für Kinder.
  • Umsatzkonsumsteuer in Höhe von 32% auf das Nettoprodukt.
  • Sozialkonsumsteuer in Höhe von 68% auf das Nettoprodukt.
  • 50% Ertragsteuer auf Wertsteigerungen von Grundstücken.
  • 68% Sozialkonsumsteuer auf den Verkauf eines Gebäudes.

 

Es kann derzeit gesetzlich nicht umgesetzt werden:

  • Konsumsteuer auf Wohnraumkonsum (luxuriöses Wohnen)
  • Umsatz-Vorsteuerabzug auf Mieten und soziale Leistungen
  • Herkunftslandprinzip statt Bestimmungslandprinzip bei Exporten

 

Es fällt weg:

  • Einkommensteuer
  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Werbungskosten für den Arbeitnehmer
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Sämtliche Transferleistungen, soweit sie heute als Grundeinkommen geleistet werden, z.B. Hartz IV, Sozialgeld, Wohngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld etc.
  • Kapitalertragsteuer bzw. Abgeltungsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 200
  • Private Krankenversicherung
  • Private Unfallversicherung
  • Arzneimittelsubventionen an Pharmaunternehmen
  • Div. Verbrauchsteuer (steht zur Diskussion)
  • Ehegattenunterhalt bis zu einem Jahresbetrag von 8.004,- €.
  • Kindesunterhalt bis zu einem Jahresbetrag von 7.008,- €.

 

Es bleibt:

  • Netto-Rente wie bisher, wenn sie über dem bedingungslosen Grundeinkommen liegt.
  • Nettolohn ohne die in ihnen enthaltenen Grund- und Kinderfreibeträge.
  • Nettokaufkraft der Unternehmer.
  • Die durchschnittliche Höhe der Bruttoproduktpreise.
  • Die Höhe einer Miete.
  • Beiträge zur Berufsgenossenschaft über den allgemeinen Gefahrentarif hinaus.
  • Gewerbesteuer über einem Hebesatz von 200.
  • Kindesunterhalt über einem Betrag von 7.008,- € jährlich.
  • Ehegattenunterhalt über einem Betrag von 8004,- € jährlich.

 

Es ändert sich:

  • Die Höhe der unternehmerischen Gewinne sinkt um ca. 40%.
  • Der Aufwand für eine betriebliche Investition wurd um ca. 68% geringer.
  • Die durchschnittliche Höhe des Nettoproduktpreises.
  • 1%-Regelung bei der Errechnung der privaten KFZ-Nutzung.
  • Verträge müssen an den geänderten Nettopreis angepasst werden.
Kontaktinformationen

Bildwerk 9595

    

Verena Nedden
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht

Goldfinkstr. 22
45134 Essen

Tel.: 0201-45 55 044
Fax: 0201-45 55 099
mail@steuerberatung-nedden.de